BVU heisst VCS-Beschwerde gut

Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) heisst die Beschwerde des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) gut und hat den Gestaltungsplan für die Gewerbe- und Handelszone Ost nicht genehmigt.

Visualisierung der geplanten Bauten beim Tivoli. Illustration: zVg
Visualisierung der geplanten Bauten beim Tivoli. Illustration: zVg

Die Migros plant einen Baumarkt und 400 Wohnungen und muss nun das angrenzende Einkaufszentrum Tivoli in die Umweltverträglichkeitsprüfung mit einbeziehen. Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt (BVU) hat am Freitag eine Beschwerde des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) vom 10. Oktober 2012 gutgeheissen, nachdem die vorgenommene UVP den Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung nicht genügte. Das Projekt beinhaltet ein gemeinsames Parkhaus für den geplanten OBI-Fachmarkt und das bestehende Einkaufszentrum Tivoli direkt daneben. Streitfrage war, wie gross der Perimeter sein muss, der in die UVP einbezogen wird. Bauherrschaft und Gemeinde unterzogen nur den Neubauteil «Tivoli Garten» einer UVP. Der VCS hielt dieses Vorgehen für rechtswidrig. Wegen des fehlenden Einbezugs des Tivoli konnte das BVU den Gestaltungsplan in der vorliegenden Form nicht genehmigen. Gleichzeitig wird dem Gestaltungsplan die Genehmigung verweigert. Der VCS Aargau ist erfreut über den Entscheid des BVU.

Andrea Bauer, Mediensprecherin der Migros-Genossenschaft Aare, erklärt: «Wir haben die Mitteilung des BVU mit Verwunderung zur Kenntnis genommen, da wir von der Gemeinde ja bereits die Bewilligung hatten. Wir werden den Entscheid nun intern prüfen und erwägen, ihn ans Verwaltungsgericht weiterzuziehen.»

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