«Als Fussgänger von E-Scootern überrollt»

Elektrische Trendfahrzeuge wie Trottinett und E-Scooter sorgen für Ärger. Archiv
Elektrische Trendfahrzeuge wie Trottinett und E-Scooter sorgen für Ärger. Archiv

Über den Radweg auf dem neuen Boostockstegs freuen sich nicht alle.

Gemeindepräsident Markus Mötteli (Mitte) informierte, dass die Sanierung des Boostockstegs auf Kurs sei – finanziell wie terminlich. Im Laufe des Sommers wird der Durchgang wieder geöffnet. Am Politapéro galt das Interesse allerdings weniger den Finanzen und Terminen als dem Radweg. Der Ersatzneubau wurde auch für den Radverkehr ausgebaut. Nicht zur Freude von allen. Jemand forderte ein Fahrverbot. Nicht wegen der Velofahrer, sondern wegen der Nutzer von elektrischen Trendfahrzeugen. «Als Fussgänger wirst du von den E-Scootern überrollt», kritisierte ein Anwesender und erntete Kopfnicken.

Von einem Fahrverbot sieht der Gemeinderat ab. Er will die Velofahrer nicht bestrafen. Sie dürften bei einem Fahrverbot auch nicht durchfahren. Ein anderer Anwesender wünschte sich, dass die Schüler über Rechte und Pflichten von E-Trendfahrzeugen aufgeklärt werden. Kinder zwischen 14 und 16 Jahren benötigen selbst für die Nutzung eines Elektro-Trottinetts wie beim Mofa- oder E-Bike-Fahren einen Führerschein der Kategorie M. Die Schule kläre sehr wohl über Rechte und Pflichten auf, so Mötteli. «Das nützt aber nur, wenn die Eltern auch unterstützen. Es ist ein gesellschaftliches Problem.»

Nationalrat lehnte Verschärfung von E-Rollern ab

Das Thema wurde letzte Woche auch auf politischer Ebene diskutiert. GLP-Nationalrat Matthias Jauslin hatte im September in einer Motion verlangt, dass sämtliche E-Roller und ähnliche E-Trendfahrzeuge mindestens der Kategorie «schnelle Motorfahrräder» zugeteilt werden. Für die E-Roller soll neben der Kontrollschildpflicht eine Helmpflicht, ein Führerausweis und analoge Alterslimiten eingeführt werden, wie sie bereits für schnelle E-Bikes (bis 45 km/h) und Mofas (bis 30 km/h) gelten. Eine Mitnahme von Mitfahrenden solle grundsätzlich verboten werden.

Der Bundesrat lehnte den Vorstoss wegen zusätzlichem administrativem Aufwand ab. Schliesslich befand der Nationalrat darüber. Er lehnte die zusätzlichen Regeln ebenfalls deutlich ab (122 Nein, 33 Ja, 33 Enthaltungen).

Unmut in der Bevölkerung

Trotz Unmut aus der Bevölkerung – nicht nur in Spreitenbach – wird sich gesetzlich nichts ändern. Zur Diskussion steht lediglich eine Helmtragepflicht, die mittels Verordnungsänderung rasch umgesetzt werden könnte. Immerhin: Bei der Polizei scheint das Problem erkannt. Auf ihren sozialen Kanälen klärt die Aargauer Kantonspolizei über die Trendfahrzeuge auf. Sie weist darauf hin, dass es verboten ist, die Fahrleistung zu manipulieren. Die Repol Wettingen-Limmattal hat im April Kontrollen am Glattlerweg durchgeführt (die Limmatwelle berichtete). Dabei wurden Jugendliche an die Jugendanwaltschaft verzeigt. Um Lenker von E-Trendfahrzeugen besser kontrollieren zu können, hat sich die Repol als neues Dienstfahrzeug einen Roller angeschafft.

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