Wer das Wägeli mitnimmt, bezahlt ab sofort 200 Franken Busse

Seit Jahren kämpft das Shoppi Tivoli gegen das Mitnehmen der Einkaufswägeli. Künftig werden die Sünder gebüsst.

Shoppi-Tivoli-Chef Patrick Stäuble und der Spreitenbacher Gemeindepräsident Valentin Schmid (r.) vor dem Verbotsschild. bär
Shoppi-Tivoli-Chef Patrick Stäuble und der Spreitenbacher Gemeindepräsident Valentin Schmid (r.) vor dem Verbotsschild. bär

«Wir haben alles versucht, um zu verhindern, dass Einkaufswagen mitgenommen und auf öffentlichem Grund stehen gelassen werden. Aber anscheinend nützt es nur, wenn Bussen ausgestellt werden», sagt der Centrumsleiter im Shoppi Tivoli, Patrick Stäuble.

Es ist nichts Neues, dass Wägeli mitgenommen und im Dorf stehen gelassen werden. Die Limmatwelle hat bereits vor sechs und zwölf Monaten darüber berichtet. Um auf das Verbot aufmerksam zu machen, wurden im Oktober auf dem gesamten Shoppi-Tivoli-Areal Schilder und Bodenmarkierungen angebracht. Darauf steht, dass man sich gemäss Artikel 141 des Strafgesetzbuchs bei jeglicher Art von Entwendung strafbar macht. Zeitgleich machte der Sicherheitsdienst des Shoppi Tivolis vermehrt Kontrollen und sprach auch Verwarnungen bei Missachten des Verbots aus. Die Massnahmen führten dazu, dass das Wägelientwenden zurückging und wöchentlich nicht mehr rund 250, sondern noch 120 Einkaufswagen wegkamen. Ganz gestoppt hat das Mitnehmen der Wagen aber nie. «Im Gegenteil, sobald die Mitarbeiter des Sicherheitsdiensts Leute nicht mehr so häufig darauf ansprachen, stieg die Zahl wieder», so Stäuble.

Nun hat der Gemeinderat reagiert. Im überarbeiteten Polizeireglement ist seit dem 1. August unter Artikel 13 festgehalten: «Das Stehenlassen der im Eigentum von Verkaufsläden stehenden Einkaufwagen auf öffentlichem Grund ist untersagt.» Wer sich nicht daran hält, kann mit einer Busse von 200 Franken bestraft werden. Das ist in der Ordnungsbussenverordnung 968.2 ebenfalls festhalten.

Auch vorher wäre es theoretisch möglich gewesen, die Sünder nicht nur zu verwarnen, sondern zu büssen. Shoppi Tivoli hätte eine Anzeige bei der Polizei erstatten können, worauf der Tatverdächtige von der Polizei einvernommen worden wäre. Der Fall wäre dann schliesslich bei der Staatsanwaltschaft gelandet, die Bussen aussprechen kann. Genutzt hat Shoppi Tivoli dieses Rechtsmittel nicht. «Wir fanden es einen Verhältnisblödsinn, wegen einer Wägelientwendung diesen ganzen juristischen Apparat in Gang zu setzen», so Stäuble. Deshalb haben sie nur Verwarnungen ausgesprochen und das Gespräch mit dem Gemeinderat gesucht.

Durch die Aufnahme im Polizeireglement der Gemeinde Spreitenbach kann die Polizei jetzt, wie das beispielsweise auch bei einer geringfügigen Geschwindigkeitsübertretung möglich ist, vor Ort Ordnungsbussen ausstellen. Der administrative Aufwand mit Einvernahme und Einschaltung der Staatsanwaltschaft fällt weg.

Verteilt werden die Bussen von der Polizei. «Wir werden in den nächsten Monaten vermehrt Kontrollen durchführen», sagt Roland Jenni, Chef der Repol Wettingen-Limmattal. Wer erwischt wird, muss mit Konsequenzen rechnen: «Wer seinen Wagen ausserhalb des Areals stehen lässt, wird gebüsst», so Jenni.

Gemeindepräsident Valentin Schmid hofft, dass dies abschreckend wirkt und künftig weniger Einkaufswagen mitgenommen und stehen gelassen werden. «Wir hatten immer wieder Reklamationen aus der Bevölkerung, die sich an den in Quartieren abgestellten Einkaufswagen störten.» Auch Stäuble hofft, dass es sich herumspricht, dass ab sofort nicht mehr nur Verwarnungen, sondern auch Bussen ausgesprochen werden.

Zweimal pro Woche werden die Einkaufswagen eingesammelt und gewaschen. «Das ist ein grosser Aufwand. Teilweise müssen sie auch repariert werden, da die Räder nicht für den Gebrauch auf Teerstrassen gemacht sind und eine spezielle Vorrichtung haben, damit sie auf dem Laufband einrasten.»

Neu im Polizeireglement von Spreitenbach aufgenommen wurde auch das Erlassen von suchtmittelfreien Zonen und dass Wahlwerbung für Volksabstimmungen künftig erst vier Wochen vor den Wahlen angebracht werden darf.

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