Die Mitwirkung ist jetzt wichtig

Noch bis 30. November geht das Mitwirkungsverfahren zur Gesamtrevision der Bau- und Nutzungsordnung in Spreitenbach.

Die Gesamtrevision der BNO soll eine Lebensdauer von 15 Jahren bekommen. zVg
Die Gesamtrevision der BNO soll eine Lebensdauer von 15 Jahren bekommen. zVg

Alle paar Jahre werden die Bau- und Nutzungsordnungen in den Gemeinden einer Gesamtrevision unterzogen (BNO). Das ist notwendig, da sich Gesetze, Regelungen und Bedürfnisse ändern. Um einer Gesamtrevision aus dem Weg zu gehen, gibt es Teilrevisionen. In Spreitenbach gab es seit der letzten Gesamtrevision sieben Teilrevisionen. Höchste Zeit also, neue Grundsätze zu bestimmen.

Wichtig für Eigentümer und die, die es werden wollen

Ebenfalls mit der BNO einher geht das Mehrwertabgabereglement. Was ist das? Das Mehrwertabgabereglement stützt sich auf drei Grundlagen: das Raumplanungsgesetz, das Kantonale Planungs- und Baugesetz und einen Bundesgerichtsentscheid. Mehrwertabgaben werden erhoben, wenn es zu Planungsvorteilen kommt. Das heisst konkret, Spreitenbach plant eine Abgabe von 25 Prozent bei Einzonungen. Einzonungen sind, wenn Landwirtschaftszone (Kulturland) in Bauzone eingezont wird oder Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen in Zonen für private Nutzungen, z.B. Wohnzone oder Arbeitsplatzzone, umgezont werden. Auch bei einer Aufzonung kommt es zu dieser Abgabe. Nicht zu den 25 Prozent kommt es, wenn der Planungsmehrwert kleiner als 30000 Franken ist. Hier wird ein Freibetrag bestimmt. Bei weniger als 5000 Franken spricht man von der «Bagatellgrenze» und von «Freiflächen», wenn das betroffene Stück kleiner als 800 Quadratmeter ist. Die Erträge der Abgabe fliessen ins Gemeindekässeli und dürfen ausgegeben werden, wenn andere zweckgebundene Investitionen anstehen.

Melden, fragen und sich einbringen

Eine Gesamtrevision der BNO in Spreitenbach durchläuft fünf Entwicklungsstadien: Die Vorbereitung, die Erarbeitung und Beratung in der Planungskommission, die Kantonale Vorprüfung mit Mitwirkung der Bevölkerung, die Auflage mit Einwendungsverfahren und die schlussendliche Genehmigung. In Spreitenbach liegt die BNO momentan in der Kantonalen Prüfung. Der Gemeinderat sei um die Mitwirkung der Bevölkerung froh. Diese ist auf verschiedenen Wegen möglich. Einmal unter: mitwirken.spreitenbach.ch/bno-revision/. Schriftlich per Schreiben – Dokumente unter www.spreitenbach.ch/mitwirkung-bno/. Oder an den nächsten Sprechstunden am 26. und 27. Oktober. Alle Infos auf einen Blick per unten stehendem QR-Code:

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