Noch einmal: zweiter Anlauf für die Nutzungsplanung

Am Montag stimmt der Souverän an der Gemeindeversammlung unter anderem über drei Rückweisungsanträge zur Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland ab.

Diskussion um Sonderbestimmung für Hochhäuser in Neuenhof. (AZ Archiv)
Diskussion um Sonderbestimmung für Hochhäuser in Neuenhof. (AZ Archiv)

Mit Ausnahme von drei Rückweisungsanträgen ist die Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland im März 2017 nach langer Diskussion genehmigt worden und wird so umgesetzt. Die drei in den Rückweisungsanträgen aufgegriffenen Themen hat der Gemeinderat nochmals anhand des Baugesetzes überprüft und legt an der Gemeindeversammlung am Montag seine Empfehlung dazu ab. Das Stimmvolk wird darüber abstimmen.

Worum gehts? Im ersten Rückweisungsantrag wurden ein Verzicht auf Sonderbestimmungen für Hochhäuser, Artikel 9 in der Bau- und Nutzungsordnung (BNO), und Streichung der entsprechenden Signaturen im Bauzonenplan gefordert.

Der Gemeinderat schlägt der Einwohnergemeindeversammlung vor, erstens den Hochhausstandort bei der SBB-Haltestelle Neuenhof mit einer maximalen Gesamthöhe von 45 Meter beizubehalten und zweitens die Möglichkeit zu schaffen, an den beiden Standorten Zürcherstrasse/Limmatstrasse und Zürcherstrasse/Bifangstrasse höhere Häuser mit einer maximalen Gesamthöhe von 30 Meter zu realisieren.

Ein Kompromissvorschlag

Im zweiten Rückweisungsantrag wurde der Verzicht auf die Umzonung «Bifang» angeregt: Die Parzellen 490, 492 und 493 sollen in der Zone für öffentliche Bauten (OeB) verbleiben. Der Gemeinderat macht einen Kompromissvorschlag: Er schlägt vor, die südwestlichen Teile dieser drei Parzellen in die W3-Zone umzuzonen.

Der dritte Rückweisungsantrag will, dass die Vorschriften über den kleinen Grenzabstand für alle Zonen der geltenden BNO entsprechen. Zwar hätte die Vereinheitlichung des kleinen Grenzabstandes auf vier Meter den Grundeigentümern mehr Freiheit bei der Nutzung ihrer Grundstücke ermöglicht, schreibt der Gemeinderat in seiner Stellungnahme.

Dennoch folgt er dem Antrag und empfiehlt ihn zur Annahme. «Denn es würde nur ein minimaler Beitrag zur Verdichtung des Siedlungsgebietes erreicht», begründet der Gemeinderat in der Stellungnahme.

Interessengemeinschaft nicht zufrieden

Nicht zufrieden mit den Empfehlungen des Gemeinderates ist die Interessengemeinschaft Wohnliches Neuenhof (IGWN), die im März 2017 den Antrag gestellt hatte, die gesamte Revision zurückzuweisen. In einem Bulletin zur Ortsplanung hat sie sich nun zu den Empfehlungen des Gemeinderates geäussert und ist enttäuscht.

«Nur bei den Grenzabstandsvorschriften der BNO wird der Beschluss der Gemeindeversammlung unverändert übernommen», schreibt das 5-köpfige Leitungsgremium der IG. Bei den anderen Anträgen poche der Gemeinderat auf seine ursprünglichen Vorschläge und präsentiere diese erneut, wenn auch in leicht veränderter Form.

«Der Gemeinderat setzt sich über die Entscheidungskompetenz der Gemeindeversammlung und das Prinzip der Gewaltentrennung auf unzulässige Weise hinweg», schreibt die IG. Sie ruft dazu auf, die Anträge zu bestätigen und die Gegenvorschläge des Gemeinderats abzulehnen.

Gemeindeversammlung am Montag, 25. Juni 2018, 19 Uhr in der Aula.

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