Neuenhof soll vorwärtskommen, wohin bleibt offen

Die Gemeinde klärte am Informationsabend über die Nutzungsplanung auf.

«Sie legen die Grundlagen für die bauliche Entwicklung der Gemeinde», sagte Sasa Subak, Planer der Metron Brugg, eingangs der Präsentation der BNO am Montagabend. Er hielt fest, dass sich in vielen Gebieten nichts ändern werde. Die BNO konzentriert sich auf Entwicklungsgebiete wie die Webermühle, das Härdli, das Zentrum oder die Hochhausstandorte. Geschaffen wurde die BNO mit der Bevölkerung. Sie konnte an mehreren Foren ihre Ansicht einbringen. Eine Folge ist die Reduktion der möglichen Hochhausstandorte von ursprünglich sieben auf drei.

Eine Anwesende wehrte sich gegen verdichtetes Bauen. Angesichts der leer stehenden Wohnungen sei dies nicht nötig. Zudem sollten Gestaltungspläne zu harmonischen Siedlungen führen und nicht einfach weitere Geschosse ermöglichen. Subak entgegnete ihr, dass dies kein Widerspruch sei. Wer qualitätsvoll plant, dem kann die Gemeinde zusätzliche Stockwerke erlauben: «Darauf hat aber kein Bauherr Anrecht.»

Ein Redner warf die Frage auf: «Was ist ein gutes Projekt?» Eine Kann-Regelung könne zu Korruption führen. Subak stellte klar: «Gestaltungspläne müssen bewilligt werden, die Nachbarn haben ein Mitspracherecht und sie werden vom Kanton geprüft.» Ein weiterer Anwesender sah in den Vorgaben zu den Randgebieten um die Dorfkernzone eine Bevormundung: «Es ist bis jetzt gegangen, also braucht es keine neuen Vorschriften.» Subak wies darauf hin, dass es keine zusätzliche Vorschrift sei, sondern die Bauherren besonders auf die Dorfzone aufmerksam mache.

Neu sind Wirkungsberichte vorgesehen. Ein erster soll in fünf Jahren verfasst werden. Im Bericht soll festgehalten werden, was geplant und gebaut wurde oder wie die Einwohnerdichte sich entwickelt hat. Je nach Erkenntnis könnte der Gemeinderat Ergänzungen oder Korrekturen vorschlagen. Mit den Worten: «Es wäre falsch, die BNO einfach zu versenken, diskutieren wir darüber, für die Zukunft von Neuenhof», schloss Susanne Voser den Anlass.

An der Gemeindeversammlung am 27. März können Anträge zur BNO gemacht werden. Die formellen Vorgaben dazu sind in der Versammlungsbroschüre aufgeführt.

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