Kein Ammannkandidat für zweiten Wahlgang

Marcel Gerny kandidiert nicht, weil nicht klar ist, wie hoch das Pensum wird. Archiv
Marcel Gerny kandidiert nicht, weil nicht klar ist, wie hoch das Pensum wird. Archiv

Die Nachmeldung für den zweiten Wahlgang ist am 8. Oktober abgelaufen. Fürs Ammannamt stellt sich niemand zur Verfügung.

Das Amt des Gemeindeammanns, Vizeammanns und eines Gemeinderats sind für die nächste Legislatur noch nicht besetzt. Bis zur Nachmeldefrist haben sich Daniel Burger fürs Vizeammannamt und Gordon Dinacher als Gemeinderat zur Verfügung gestellt. Falls sich bis nach der 5-tägigen Nachmeldefrist am 21. Oktober keine weiteren Personen dafür melden, sind die beiden Parteilosen gewählt.

Anders beim Amt des Gemeindeammanns. Der neugewählte Gemeinderat Marcel Gerny hat die Limmatwelle am 8. Oktober informiert, dass er nicht als Ammann kandidiert. Zwar hätten ihn die zahlreichen Anrufe und Nachrichten zu seinem Resultat – auch ohne offizielle Kandidatur für das Amt des Gemeindeammanns – sehr geehrt. Auch das Vertrauen verschiedener Persönlichkeiten aus der Politik, die ihn zur Kandidatur ermutigt haben, hätten ihn motiviert. «Nach sorgfältiger Prüfung und unter Berücksichtigung der durchgeführten Vernehmlassung des Gemeinderats sowie der damit verbundenen möglichen Reduktion des Pensums des Gemeindeammanns – und der daraus resultierenden Unsicherheit – habe ich mich entschieden, beim zweiten Wahlgang nicht anzutreten.» Im Rahmen der Organisationsüberprüfung soll ein Verwaltungsleiter oder eine Verwaltungsleiterin angestellt werden. Eine Mehrheit der Ortsparteien und die Finanz- und Geschäftsprüfungskommission wollen deshalb das Pensum des Ammanns reduzieren (siehe nebenstehenden Artikel «Aus der Gemeinde»).

Als Ammann oder Vizeammann kann nur gewählt werden, wer bereits Gemeinderat ist. Mit der Absage von Gerny hat der letzte Interessent seinen Verzicht erklärt. Ändert keiner von ihnen die Meinung, wird im November keine Wahl fürs Amt als Ammann durchgeführt. «Im Februar 2026 findet dann wieder die Wahl statt, welche dann wieder der erste Wahlgang ist», teilt die Gemeindekanzlei auf Anfrage mit. Eine stille Wahl ist erst im zweiten Wahlgang möglich, vorher braucht es das absolute Mehr.

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