Kaum Einsprachen eingegangen

Das neue Strassen- und Parkierungsreglement hat bis Mitte August auf der Gemeinde aufgelegen. Dazu kamen vier Stellungnahmen herein.

Für das neue Parkierungsreglement sind drei verschiedene Zonen geplant.  ihk
Für das neue Parkierungsreglement sind drei verschiedene Zonen geplant. ihk

Tiefbauleiter Daniel Lötscher zeigte sich überrascht, dass einzig von vier Einzelpersonen Hinweise zu den beiden Reglementen abgegeben wurden. «Es gibt keine einheitliche Richtung der Stellungnahmen», meint er. Die vier Einzelpersonen brachten verschiedenste Hinweise aufs Tapet – insbesondere zur Umsetzung des Parkierungsreglements mit den drei Parkzonen. «Die Fragen waren sehr differenziert», erklärt Tiefbauleiter Daniel Lötscher. «Auch Detailfragen kamen auf, die den laufenden Betrieb betreffen.» Ihn habe es überrascht, dass es so wenige Hinweise gegeben habe. «Vor allem beim Parkierungsreglement gibt es doch eine deutliche Veränderung gegenüber heute.»

Gebühren sind ein Thema

Die Gemeinde will die drei Parkzonen einrichten mit dem Ziel, dass die Parkplätze im öffentlichen Raum einheitlich bewirtschaftet werden und der Suchverkehr möglichst verschwindet. Die wesentliche Änderung betrifft das Dauerparkieren tagsüber. Neu wird eine Gebühr verlangt. Am Informationsabend seien die Gebühren ein Thema gewesen. Einige fragten, ob die Gebühren nicht zu hoch seien, sagt Daniel Lötscher. «Das ist etwas, was man im Gemeinderat noch einmal anschaut. Man fragt sich, ob man diesen Schritt machen wolle oder hier etwas runterschrauben will. Das Ziel ist, dass diejenigen, die private Parkplätze haben, diese auch benützen und nicht öffentlich parkieren, weil dies günstiger ist.»

Baurechtliches Verfahren nötig

Das Strassenreglement stammt aus dem Jahre 1974. Die Änderungen aus dem niedergeschriebenen Strassengesetz plus zwei bis drei spezifische Punkte für Neuenhof würden die Einwohnerinnen und Einwohner weniger betreffen, erklärt Daniel Lötscher. Das Parkierungsreglement hingegen muss noch einem baurechtlichen Verfahren unterzogen werden. Das heisst: An der Gemeindeversammlung im November werden die beiden Reglemente dem Stimmvolk zur Genehmigung vorgelegt. Der Umsetzung des Parkierungsreglementes muss ebenfalls zugestimmt werden. Daniel Lötscher sagt dazu: «Das Parkierungsreglement tritt erst in Kraft, wenn dies umgesetzt ist. Dann gibt es noch ein baurechtliches Verfahren, denn Signalisation und auch neue Parkplätze sind auflagepflichtig.»

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