Ein Polizeireglement für alle

Die sechs Vertragsgemeinden der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal haben ihre bisher sechs jeweiligen Polizeireglemente zu einem gemeinsamen Regelwerk vereint.
Diese Zusammenlegung vereinfacht die Arbeit der Regionalpolizei, die nun für das gesamte Einsatzgebiet nur ein Regelwerk beachten muss. Das neue Werk tritt in allen Gemeinden per 1. Januar 2026 in Kraft, heisst es in einer Medienmitteilung.
Bis anhin verfügte jede der Gemeinden Killwangen, Neuenhof, Spreitenbach, Wettingen, Würenlos und Bergdietikon über ein eigenes Polizeireglement. Dies hat zur Folge, dass die Mitarbeitenden der Regionalpolizei Wettingen-Limmattal je nach Einsatzort ein anderes Reglement anwenden müssen, was die Arbeit teilweise erschwert. Die Gemeinderäte der Vertragsgemeinden haben sich deshalb dazu entschieden, die sechs einzelnen Reglemente zu einem – für alle Gemeinden geltendes – Reglement zu vereinigen.
Unterschiede in den einzelnen Gemeinden
Ein grosser Teil der bisherigen Reglemente war in den einzelnen Gemeinden bereits gleich formuliert und ein Konsens konnte entsprechend schnell gefunden werden. Bei den Vorschriften zur Plakatierung bei Wahlen und Abstimmungen sowie bei der Leinenpflicht der Hunde bestehen weiterhin Unterschiede. Diese sind in einem Anhang definiert.
Das Abbrennen von privatem Feuerwerk der Kategorien 1 bis 3 wird in allen Vertragsgemeinden künftig nur am 1. August zwischen 13 und 24 Uhr sowie am 31. Dezember auf den 1. Januar zwischen 16 und 2 Uhr gestattet sein. Die Gemeinden sprechen sich damit klar gegen ein komplettes Feuerwerksverbot aus.
Die bisherigen Polizeireglemente der einzelnen Gemeinden bleiben bis 31. Dezember 2025 in Kraft.


