Grenzraum richtig planen

Spreitenbach und Killwangen gehen die Koordination über den gemeinsamen Grenzraum zusammen an. Wichtig ist auch, was die Bevölkerung meint.

Weiterentwicklungen am Bahnhof kommen bei der Bevölkerung gut an. Walter Schwager
Weiterentwicklungen am Bahnhof kommen bei der Bevölkerung gut an. Walter Schwager

Die Siedlungsgebiete vieler Gemeinden sind mittlerweile zusammengewachsen. Aarau-Buchs, Döttingen-Klingnau, aber auch Spreitenbach und Killwangen teilen sich einen Grenzraum. Um diesen für beide gewinnbringend weiterzuentwickeln, muss gemeinsam koordiniert werden. Damit aber die Bevölkerung mitmachen kann, luden beide Gemeinderäte die Bevölkerung an einen Informationsabend in die Turnhalle in Killwangen.

Trends sind eindeutig

Das schleckt keine Geiss weg: Die Trends zeigen grossen Bevölkerungswachstum im gesamten Limmattal. Killwangen und Spreitenbach gehören hier bisher zu den Gewinnern im Kanton. Die Gemeinden werden zusehends beliebter bei Gewerbe und Bevölkerung. Beide teilen sich indes einen grösseren Grenzraum. Zu diesem haben die beiden Gemeinden in den vergangenen Jahren den regionalen Sachplan Grenzraum Killwangen-Spreitenbach erarbeitet. Impulse der Bevölkerung deuten darauf hin, dass das gemeinsame Unterfangen als zielführend aufgenommen wird. Es zeigt sich, dass besonders Entwicklungen beim Bahnhof gute Rückmeldungen generieren, während die Verlegung der Industriestrasse sowie die Ausrichtung der Nutzungen auf arbeitsplatzintensives Dienstleistungsgewerbe als negativ beurteilt werden.

Stimmen aus der Bevölkerung

 

sind wichtig

Bei der seit 1. Juni dauernden Mitwirkung beim Regionalen Sachplan sollen die Einwohnerinnen und Einwohner ihre Rückmeldungen eingeben. Hierfür stellen die Gemeinden mehrere Kanäle zur Verfügung. Mitwirkungsanträge können online, persönlich auf der Gemeinde oder per Post abgegeben oder eingetragen werden. Hierbei ist es den Gemeinderäten aber wichtig, dass sich alle an die Regeln halten würden. Eingaben müssen einen Antrag und eine Begründung liefern und dürfen nicht anonym sein. Die Frist dauert noch bis am 31. August.

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