Gemeinderat für Jugendschutz

An Jugendliche unter 16 darf kein Alkohol verkauft werden.Foto: wal
An Jugendliche unter 16 darf kein Alkohol verkauft werden.Foto: wal

 

 

 In erster Linie hat sich der Gemeinderat daran gestört, dass anlässlich des dreitägigen Dorffests «777 Jahre Killwangen» zwölf Testkäufe durchgeführt und drei Personen verzeigt wurden. Der Gemeinderat empfindet eine so grosse Anzahl von Testkäufen als unverhältnismässig und hat die Personen, welche am Fest unentgeltlich mitgeholfen haben, für ihr Verhalten lediglich verwarnt.

 

 

Diese Testkäufe sind sehr umstritten und entbehren bisher einer gesetzlichen Grundlage. Gemeinden, welche gegenüber den Verkäufern Bussen ausgesprochen haben, sind gerichtlich unterlegen oder entsprechende Verfahren sind hängig.

 

Die früher geltenden Bestimmungen des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung wurden seit 2009 unverändert in die Schweizerische Strafprozessordnung übernommen. Alkohol-Testkäufe durch Jugendliche fallen demnach weiterhin unter den Begriff der «verdeckten Ermittlung» gemäss Art. 286 ff. Strafprozessordnung, weshalb ihre Resultate strafprozessual nicht verwertet werden können.

 

Zurzeit ist aber auf Bundesebene aufgrund eines parlamentarischen Vorstosses von Nationalrat Daniel Jositsch eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen über die verdeckte Ermittlung hängig, wonach einfachere Fälle (z.B. Scheinkäufe im Drogenmilieu) als so genannte «verdeckte Fahndung» von den strengen Erfordernissen der verdeckten Ermittlung gemäss Art. 286 ff. der Strafprozessordnung ausgenommen werden sollen.

 

Bei einem Inkrafttreten der geänderten Bundesvorschriften wäre dann eine neue Überprüfung der Rechtslage nötig, wobei aber nach wie vor dem Verhältnismässigkeitsgrundsatz starke Beachtung zu schenken wäre, scheint es doch ziemlich fragwürdig, zur Klärung von blossen Übertretungen (bzw. eigentlich der blossen Bereitschaft zur entsprechenden Tatbegehung) derart eingreifende Fahndungsmittel einzusetzen.

 

 

 

 

 

 

 Aufgrund

 dieser Rechtslage verzichtet der Gemeinderat Killwangen vorläufig auf die Durchführung von Testkäufen. Aus Konsequenzgründen hat er deshalb entschieden, vorläufig nicht mehr aktiv am Alkoholpräventionsprojekt mitzuwirken. Der Gemeinderat betont, dass er sich nach wie vor an die gültigen Gesetze hält und bei der Erteilung von Alkohol-Verkaufsbewilligungen, Gastwirtschaftspatenten oder Festivitäten die entsprechenden Vorschriften zum Jugendschutz erlässt. Der Gemeinderat bekennt sich weiterhin klar zum Jugendschutz, denn die Alkoholprävention liegt ihm am Herzen.(Gemeinderat Killwangen)

 

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