Viele Einzelbegehren eingegangen

Der Gemeinderat informierte die Bevölkerung über die Gesamtrevision der Allgemeinen Nutzungsplanung. Das Planungs­instrument geht nun in die öffentliche Auflage.

Planer Paul Keller informiert über das neue Zonenregime. Irene Hung-König

Vom 2. April bis 2. Mai dauert die öffentliche Auflage, das Einwendungsverfahren, für die Allgemeine Nutzungsplanung mit dem Bauzonen- und Kulturlandplan sowie der Bau- und Nutzungsordnung BNO. An der Informationsveranstaltung zu diesem Thema erklärte Gemeindeammann Anton Möckel, dass der Gemeinderat nicht nur nach kantonalen Wünschen handle. Der Prozess rund um die Nutzungsplanung als Instrument dafür, wie und was in Würenlos gebaut werden darf, welche Zonen neu bestimmt werden oder ganz einfach gesagt, wie sich Würenlos in den nächsten Jahren entwickeln soll – das wird mit der Allgemeinen Nutzungsplanung bekräftigt.

Anton Möckel wies auch darauf hin, dass Würenlos eine begehrte Gegend im Limmattal sei. Die aktuell gültige Nutzungsplanung ist 22 Jahre alt und muss deshalb erneuert werden. Dies, weil sich die Planungsinstrumente teilweise auf nicht mehr geltendes, übergeordnetes Recht beziehen oder grundsätzliche Überlegungen zur Gemeindeentwicklung bestehen. Neue Themenbereiche betreffen die Innenentwicklung in qualitativer und quantitativer Hinsicht, die Abstimmung von Siedlung und Verkehr sowie Natur und Freiraum im Siedlungsgebiet.

218 Anträge eingegangen

Aus dem Mitwirkungsverfahren gingen gemäss Gemeinderat Consuelo Senn 218 Anträge ein, die unter anderem die Ausnützungsziffer, das örtliche Schwergewicht im Zentrum – die Zentrumswiese – sowie BNO-Bestimmungen betrafen. Es habe eher viele Einzelbegehren aus eigener Betroffenheit gegeben, so der Gemeinderat. Von den 218 Anträgen wurden deren 46 berücksichtigt, 27 Anträge wurden erklärt, aber nicht darauf eingetreten und 145 Anträge wurden nicht berücksichtigt, da diese zum Teil im übergeordneten Recht abschliessend definiert seien.

Neu mit Dorfrandzone

Paul Keller vom Aargauer Planungsbüro «arcoplan» begleitet den Würenloser Gemeinderat seit Beginn des Nutzungsplanprozesses im Jahr 2018. Er informierte über das neue Zonenregime im Bauzonenplan. So gibt es neu eine Dorfrandzone im Umfeld der alten Dorfteile mit Qualitätsvorgaben. «Einige Gebäude waren früher in der Dorfzone, doch sie haben heute nicht mehr den Dorfcharakter. Trotzdem gibt es gewisse Qualitätsanforderungen», sagte Paul Keller dazu. Zudem wurde die Kernzone auf das funktionale Zentrum bezogen, die Dorfzone in noch gut erhaltene alte Dorfteile ausgeschieden. Die Gewerbezonen sind weiterhin auf bestehende Gewerbeareale bezogen und die Spezialzonen Steinbruchareal, Bick­guet, Gärtnerei und Gartenbau sowie Sportanlagen Tägerhard sind beibehalten worden.

In den Wohnzonen verschwindet die Bezeichnung «Vollgeschosse». Statt wie bisher von der Gebäudehöhe wird von einer Fassadenhöhe gesprochen. Die Firsthöhe weicht der Gesamthöhe. Bei der Ausnützung für die Überbauung eines Grundstücks wird neu das Untergeschoss nicht mehr angerechnet. Neu wurde in der Wohnzone auch eine Grünflächenziffer eingeführt.

Verein ist skeptisch

Nach der Präsentation meldete sich Jürg Frei, Präsident des Vereins für ein lebenswertes Würenlos, zu Wort. «Ich bin nicht sicher, ob wir das erreichen, was im Leitbild steht. Muss es immer mehr sein?», fragte er in die Runde und meinte damit die Einwohnerzahlen. Er habe das Gefühl, dass der Kanton sehr viel Druck mache. «Mit 8500 Einwohnerinnen und Einwohnern haben wir kein lebenswertes Würenlos mehr», sagte Frei. Am 31. Dezember 2023 wohnten 6865 Personen in Würenlos.

Gemeinderat Consuelo Senn antwortete darauf: «Wir sind gegenüber dem Kanton auf die Bremse getreten. Doch wir haben noch Baulandreserven und wenn jemand bauen will, kann man nicht zwei Jahre zuwarten.»

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