Abstimmung verschoben
Nachdem beim Kanton Abstimmungsbeschwerden zur Referendumsabstimmung eingegangen sind, verschiebt der Gemeinderat den Wahlgang aufs nächste Jahr.
Am Sonntag hätten die Wettingerinnen und Wettingern über die Umzonung einer Landschaftsfläche in eine Sonderzone abgestimmt (die Limmatwelle berichtete). Die Stiftung «Begegnung mit Tieren» wollte auf dem Areal pferdegestützte Therapie anbieten. Der Abstimmungstermin wird nun auf den 3. März 2024 verschoben, wie der Gemeinderat am Montag kurz vor fünf Uhr abends mitteilte. Dies weil verschiedene Personen beim Departement Volkswirtschaft und Inneres Beschwerde zur Referendumsabstimmung eingereicht hatten. Sie verlangten, dass auch die Argumente für die Ablehnung in den Abstimmungsunterlagen aufgeführt werden.
Der Gemeinderat hatte zuvor argumentiert, «dass gemäss Gesetz über die politischen Rechte nur das Referendumskomitee Gelegenheit zu einer schriftlichen Stellungnahme hat». In den Wahlunterlagen war deshalb lediglich ein QR-Code abgedruckt, der zum Protokoll der Sitzung führte, an der die Einwohnerräte kontrovers über die Umzonung diskutiert und diese schliesslich abgelehnt hatten. «Der Gemeinderat war der Auffassung, dass der Verweis auf das Protokoll genügen würde», schreibt er in der Mitteilung.
Gemeinderat will kein Risiko eingehen
Warum verschiebt der Gemeinderat die Abstimmung jetzt trotzdem, obwohl noch nicht klar ist, ob die Beschwerden rechtsgültig sind? «Es war nicht damit zu rechnen, dass die Beschwerdeinstanz noch vor der Abstimmung einen Endentscheid über die Abstimmungsbeschwerden fällen würde», sagt Gemeindeammann Roland Kuster auf Anfrage und fügt an: «Mit der Verschiebung konnte verhindert werden, dass ein bereits publiziertes Abstimmungsergebnis nach einer Ungültigerklärung und damit im Wiederholungsfalle einen Einfluss auf den Ausgang der nächsten Abstimmung haben könnte.»
Er findet nicht, dass der Gemeinderat mit solchen Beschwerden hätte rechnen müssen und die Gegenargumentation von Anfang an in den Abstimmungsunterlagen hätte aufnehmen sollen. Das will der Gemeinderat nun aber ändern. Für die Abstimmung im März werden neue Wahlunterlagen verschickt und darin will man auch die Argumente der Gegner aufführen.
Stiftung ist überrascht
«Für den Stiftungsrat bedeutet die Verschiebung der Referendumsabstimmung, dass für weitere Monate Rechtsunsicherheit herrscht und nicht klar ist, ob das Projekt für die Weiterführung des Therapiehofs Lägern realisiert werden kann», schreibt die Stiftung am Dienstag in einer Mitteilung und zeigte sich überrascht.
Das sei für alle Beteiligten – das Team, die Klientinnen und Klienten sowie die Mitglieder des Stiftungsrats – eine belastende Situation. «Die Verantwortlichen haben gehofft, dass nach der Abstimmung Klarheit herrscht und Ruhe einkehrt.» Sie zeigen sich nach wie vor überzeugt davon, dass das geplante Projekt für den Weiterbestand des Therapiehofs der einzig richtige Weg ist. Auf den laufenden Betrieb habe die Verschiebung der Referendumsabstimmung keine Auswirkungen.