Nach jahrelangen Streitigkeiten: Bruno-Weber-Stiftungsrat gibt auf

Der Skulpturenpark in Spreitenbach öffnete vergangenes Wochenende mit neuen Betreibern – doch ein Teil der Anlage bleibt geschlossen.

Der Esssaal des Wohnhauses von Bruno und Maria Anna Weber wird für Parkbesucher wieder zugänglich. Severin Bigler/CHMedia
Der Esssaal des Wohnhauses von Bruno und Maria Anna Weber wird für Parkbesucher wieder zugänglich. Severin Bigler/CHMedia

Mit Bratwürsten, Brot und Kaffee von regionalen Herstellern läutete die Gesellschaft Weinrebenpark vergangenes Wochenende die Wiedereröffnung des Bruno-Weber-Parks in Spreitenbach ein. Sie ist die neue Betreiberin des Skulpturenparks. Jedoch kann die Gesellschaft die Anlage nicht vollständig zugänglich machen: Der Wassergarten, der mit seinem Saal, dem grossen Teich und der bekannten Skulptur «Fliegender Hund» etwa einen Fünftel der Anlage ausmacht, bleibt geschlossen. Dies, weil dieser Teil der Bruno-Weber-Stiftung gehört. Der Rest des Parks ist Eigentum von Bruno Webers Witwe Maria Anna Weber. Ein Umstand, der schon seit Jahren zu Streit zwischen den Parteien führt.

Die Bruno-Weber-Stiftung ist zurzeit handlungsunfähig, wie Rolf Steiner, ehemaliges Stiftungsratsmitglied, auf Anfrage bestätigt. «Der gesamte Stiftungsrat hat seinen Rücktritt erklärt», sagt er. Man habe sich nicht mehr in der Lage gefühlt, den Park weiterzuführen. Dies auch, weil eine durch Fachpersonen begleitete Mediation, die der Aargauer Regierungsrat den beiden zerstrittenen Parteien im November 2019 anbot, nicht zustande kam. Aufgrund dieses Entscheids steht nun wieder die BVG- und Stiftungsaufsicht Aargau in der Pflicht, sich um die Angelegenheiten der Stiftung zu kümmern. 

Der Rücktritt könnte nun vielleicht eine Lösung für die jahrelangen Streitigkeiten um den Skulpturenpark des 2011 verstorbenen Künstlers Bruno Weber bringen. Über dessen Nutzungsrecht und künftige Entwicklung herrscht seit Langem Uneinigkeit. Während die Stiftung Vergrösserungspläne für den Park hegte, waren Bruno Webers Witwe und die Gesellschaft Weinrebenpark stets der Meinung, dass die Anlage nach dem Tod des Künstlers nicht mehr erweitert werden soll. Maria Anna Weber kämpfte deshalb 2019 vor dem Bezirksgericht Baden dafür, dass die Bruno-Weber-Stiftung, die bis anhin den Park führte, ihre Eigentums- und Besitzrechte respektiert und die Grundstücke nicht weiterbenutzt. Der Nutzungsvertrag der Stiftung lief Ende 2018 aus.

Der Park soll bald wieder als Einheit erstrahlen

Maria Anna Weber beauftragte die Gesellschaft Weinrebenpark mit dem Betreiben des Parks ab der Saison 2019. «Doch weil die Stiftung auf eine Verlängerung der Nutzungsvereinbarung pochte, waren uns die Hände gebunden», sagt Sabine Billeter, Geschäftsführerin der Gesellschaft Weinrebenpark. Das Bezirksgericht Baden habe der Witwe Recht gegeben, die Stiftung habe das Urteil aber ans Obergericht weitergezogen. Anfang 2020 bestätigte es das Urteil des Bezirksgerichts. Billeter freut sich auf den Neustart. Jedoch wird er durch die Teilöffnung getrübt. «Wir hoffen, dass bald eine Lösung für diese unglückliche Situation gefunden wird, damit der Park wieder als Einheit erstrahlen kann.» Weil Besucher nicht den ganzen Park besichtigen können, wurden die Preise angepasst. Neu bezahlen Erwachsene 12 statt 18 Franken und Kinder von 6 bis 16 Jahren 5 Franken, Kinder ab 3 Jahren 3 Franken. Neu sei zudem, dass Teile des Wohnhauses besichtigt werden können, so Billeter. Dazu gehöre etwa der Esssaal. Die Statik habe dank Gönnerbeiträgen wiederhergestellt werden können.

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