Umzonung nicht möglich
Gemäss Gemeinderat ist eine Umzonung respektive Rückzonung im «Härdli» nicht möglich, das hätten rechtliche Abklärungen ergeben. Die Exekutive hält deshalb am Projekt fest. Allerdings ist sie bereit, Anpassungen vorzunehmen.

In den Unterlagen zur Ortsbürgergemeindeversammlung, die am 24. Juni stattfindet, nimmt der Gemeinderat Stellung zum Projekt «Härdli». Tim Voser (FDP) hatte an der Ortsbürgerversammlung im Dezember einen Überweisungsantrag dazu gestellt. In der Beantwortung zeigte sich der Gemeinderat selbstkritisch; die Planung «Entwicklung Härdli» weise Mängel auf, das heute vorliegende Projekt entspreche zu wenig den Bedürfnissen der Neuenhofer Bevölkerung. Er erkläre sich daher «im Grundsatz bereit, das Projekt anzupassen».
Das Projekt ganz sterben lassen will er aber nicht. Er begründet das damit, dass eine Umzonung respektive Rückzonung gemäss rechtlicher Abklärung nicht möglich ist. Nach der Sistierung des Projekts hatte der Gemeinderat nämlich ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das am 20. November 2024 vorlag. In der Antwort auf Vosers Antrag fasste der Gemeinderat die Erkenntnisse in sechs Punkten zusammen: • Dem Gemeinderat könnten keine Mängel in der Kommunikation betreffend Baupflicht angelastet werden; • eine Teilrückzonung würde gegen Art. 21 Abs. RPG verstossen und folglich vom Kanton nicht genehmigt werden; • im Falle einer Teilrückzonung wäre von einer materiellen Enteignung mit entsprechender Kostentragung durch die Gemeinde auszugehen; • mit zwei Höfen würde die erforderliche Mindestdichte kaum erreicht und wäre im Rahmen eines Gestaltungsplanes somit kaum begründbar; • sowohl Tennisanlage als auch Familiengärten seien als zonenkonform zu beurteilen, sofern die öffentliche Zugänglichkeit und einige weitere Rahmenbedingungen sichergestellt seien; • rein rechtlich erscheine nur die Fortsetzung des eingeschlagenen Weges folgerichtig und erfolgversprechend.
Tennisplätze und Familiengärten
Zur Erinnerung: Im März 2017 hatte das Stimmvolk der Umzonung der «öffentlichen Bauten und Anlagen» in die «Spezialzone Wohn- und Arbeitsplatzzone ‹Härdli›» zugestimmt. Geplant war, das Areal zu einem neuen Wohngebiet für 600 Personen mit gestalteten Grünflächen zu entwickeln. Das Projekt geriet unter anderem in Kritik, weil Familiengärten und Tennisplätze weichen müssten.
Die rechtlichen Abklärungen zeigen nun einen gewissen Spielraum auf, selbst wenn man an der Realisierung des Siegerprojekts aus dem Studienauftrag festhalten würde. «Ein Belassen der Familiengärten oder Teilen davon wird als möglich beurteilt unter Berücksichtigung eines neuen Reglements über die Organisation der Familiengärten», heisst es in der Antwort. Die Tennisanlage müsste in Richtung Sonnmatt verschoben und die Gesamtgrösse des Platzes überprüft werden.
In einem Jahr soll erneut abgestimmt werden
«Wir gehen nun auf die verschiedenen Beteiligten zu und holen ihre Anliegen ab», sagte Gemeindeammann Martin Uebelhart (Mitte). Zu den Beteiligten gehören etwa die Ortsbürger, denen ein Grossteil des Landes im «Härdli» gehört. Im Siegerprojekt der Salewski Nater Kretz AG ist vorgesehen, die Hauptbebauungen auf ihrem Land zu realisieren. Weil das Projekt nur gemeinsam mit der Einwohnergemeinde entwickelt und überbaut werden kann, soll eine «gemeinsame und ausgewogene Eigentümerstrategie» entwickelt werden. In der Mehrwertberechnung wird von Baurechtserträgen zwischen 1,5 bis 2,5 Mio. Franken ausgegangen und einer Rendite von ca. 3 Prozent.
Gemäss Baurecht muss das Areal bis 2035 bebaut und bezugsbereit sein. Ansonsten müssen die Landeigentümer der Einwohnergemeinde jährliche Strafabgaben von 2 Prozent des steuerrechtlich relevanten Grundstückswerts zahlen.
Der Gemeinderat sieht vor, das Projekt durch Personal der Gemeindeverwaltung unter der Leitung von Abteilungsleiter Bau und Planung Daniel Lötscher in Begleitung von Vizeammann Petra Kuster (SVP) zu organisieren. An der Einwohner- und der Ortsbürgerversammlung will der Gemeinderat informieren, im August mit der Projektüberarbeitung starten, im Februar über Anpassungen oder die Abschreibung entscheiden und an der Einwohnergemeindeversammlung im Juni 2026 über das weitere Vorgehen abstimmen lassen.