Flüchtlinge ziehen ins Ex-Altersheim

Im ehemaligen Gebäude des Alterszentrums St. Bernhard soll eine vorübergehende Asylunterkunft des Kantons für Familien entstehen.

Das St. Bernhard: Flüchtlingsfamilien sollen ab Mai an der Rebbergstrasse einziehen.Alex Spichale

Am Freitag teilte das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) in einer Information an die Medien mit, dass es im zurzeit leerstehenden ehemaligen Alterszentrum St. Bernhard eine befristete Unterkunft mit 230 Plätzen realisieren will. «Der Kapazitätsausbau ist nötig, weil der Kanton Aargau im laufenden Jahr je nach Szenario wiederum 3000 oder mehr zugewiesene Personen erwartet», heisst es in der Mitteilung.

Eigentümerin der Liegenschaft ist das Konsortium St. Bernhard mit den Firmen Kräuchi + Partner AG, Wettingen, Wetter Immobilien AG, Baden, Terra Bau AG, Wettingen, und Selion AG, Wettingen. Sie plant auf dem Areal des früheren Alters- und Pflegezentrums St. Bernhard an der Rebbergstrasse 24 eine Überbauung mit Terrassenhäusern. «Wie allen bekannt ist, erfordern die hohen Zuweisungszahlen des Bundes kantonale Lösungen für die Unterbringung von Asylsuchenden in den Gemeinden. Die Gemeinde Wettingen und der kantonale Sozialdienst haben daher das Konsortium angefragt, ob im aktuell leerstehenden St. Bernhard vorübergehend zusätzliche Plätze für Familien geschaffen werden können», erklärt Philip Doka, Geschäftsführer der Wetter Immobilien AG. Die Kinder sollen im gleichen Gebäude zur Schule gehen. Die definierte Dauer der Zwischennutzung von zwei Jahren entspreche der erwarteten Zeitspanne bis zum Baubeginn. Aktuell wartet man darauf, dass der Gestaltungsplan durch den Gemeinderat genehmigt wird.

Rund zweijährige Zwischennutzung geplant

Bevor der Neubau an der Rebbergstrasse 24 realisiert wird, will der Kanton das Gebäude ab April für zwei bis maximal zweieinhalb Jahre zwischennutzen. Gemäss Mitteilung des Kantons sollen darin Familien untergebracht werden, die Zwischennutzung erfolge im Einverständnis mit dem Gemeinderat Wettingen. Gemeindeschreiber Urs Blickenstorfer relativiert: «Die Unterbringung von Familien ist mit ein Grund, weshalb der Gemeinderat sich nicht dagegen wehrte.» Er betont jedoch, dass nicht die Gemeinde Eigentümerin der Liegenschaft ist, sondern Private. «Somit sind wir auch nicht Vertragspartner und können nicht gleich stark Einfluss nehmen, wie wir das beispielsweise bei der Realisierung des Bundesasylzentrums konnten.» Im August letzten Jahres hatte sich der Gemeinderat dagegen gewehrt, dass im Untergeschoss der Schulanlage Margeläcker ein Bundesasylzentrum erstellt wird. Unter anderem begründete er das damit, dass sich die Räumlichkeiten unter einer grossen Schulanlage befänden, was den Schul- und Sportbetrieb wesentlich eingeschränkt und unweigerlich zu Konflikten geführt hätte. Zudem wären technische und bauliche Massnahmen nötig gewesen..

Gemeinderat grundsätzlich einverstanden mit der Zwischennutzung

Der Kanton schreibt, dass die Plätze der kantonalen Unterkunft der Gemeinde bei der Erfüllung der Aufnahmepflicht angerechnet würden. Geführt würde es durch den kantonalen Sozialdienst (KSD). Die Kinder würden in der Asylunterkunft unterrichtet. Der Wettinger Gemeinderat begrüsst, dass für die Dauer des Betriebs eine Begleitgruppe gebildet würde, die sich aus Vertretern der Gemeinde, Nachbarschaft und Polizei zusammensetzen soll. «Diese Mitwirkung ist viel umfangreicher, als dies bei einem Bundesasylzentrum ist, und die Gemeinde wird mitwirken», so Blickenstorfer.

Sofern der Regierungsrat dem Mietvertrag und den Kosten von 1,9 Mio. Franken zustimmt, wird der Kanton das Gebäude ab 1. April mieten. Am 20. April soll von 10 bis 12 Uhr ein öffentlicher Besichtigungsanlass für die Bevölkerung durchgeführt werden.

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