Letzte Einwohnerratssitzung: Das Reglement ist revidiert

Nach dreistündiger Debatte nehmen die Einwohnerräte ihr neues Geschäftsreglement an. Es tritt 2022 in Kraft und umfasst 36 Paragrafen.

Damit sich die Fraktionen austauschen konnten, gab es eine Pause. Alexander Wagner
Damit sich die Fraktionen austauschen konnten, gab es eine Pause. Alexander Wagner

Was stand auf der Traktandenliste?

Als einziges Traktandum behandelte der Wettinger Einwohnerrat am vergangenen Donnerstag die Totalrevision des Geschäftsreglements des Einwohnerrats. Sie war schon für die Sitzung vom 19. November vorgesehen. Die Diskussionen über das andere revidierte Reglement, die Gemeindeordnung, dauerten damals aber bis um 23 Uhr. Deshalb entschied Einwohnerratspräsident Christian Pauli (FDP), die Revision des Geschäftsreglements auf die Sitzung vom 18. Dezember zu verschieben.

Was ist das Geschäftsreglement des Einwohnerrats?

Es regelt die Tätigkeit des Einwohnerrats. Dort drin steht zum Beispiel, wann ein neues Mitglied sein Amtsgelöbnis ablegen muss (an seiner ersten Sitzung) oder welche Aufgaben der Einwohnerratspräsidenten hat (erteilt das Wort, führt Abstimmungen durch, sorgt für Ruhe, kann unterbrechen).

Warum war eine Revision nötig? Weil die vorherige Version aus dem Jahr 2003 stammt. Sie ist teilweise unpräzis oder unvollständig. Eine dafür gegründete Begleitkommission überarbeitete das Dokument. In elf Sitzungen strich sie Artikel und fügte neue hinzu. Ziel war es, das Reglement zu entschlacken und zu präzisieren. Neu umfasst das Dokument nicht mehr 16 Artikel, sondern 36 Paragrafen. Im gleichen Zug wurde auch die Gemeindeordnung revidiert. Diese nahmen die Einwohnerräte am 19. November an.

Wie lief die Sitzung ab?

Wie immer ergriff Einwohnerratspräsident Christian Pauli zuerst das Wort. Dann erhielt Thomas Wolf, Präsident der Geschäftsprüfungskommission (GPK) und SVP-Mitglied, das Wort. Im Anschluss nahmen die Fraktionen zum Traktandum Stellung. Dann blätterte Pauli das revidierte Reglement Seite für Seite durch. Die Fraktionen konnten Anträge stellen und darüber diskutieren. Zwischendurch gab es eine Pause, damit sich die Fraktionen über Anträge zum gleichen Thema austauschen konnten. Um 21.50 Uhr folgte die Schlussabstimmung.

Was sagten die GPK und die Fraktionen zum neuen Reglement?

Sowohl die GPK als auch die Fraktionen begrüssten die Überarbeitung des Reglements. Die Revision bringt die Chance, Verbesserungen vorzunehmen, so der Tenor der GLP. Mit einigen Anträgen werde man der Revision zustimmen, sagten auch FDP und CVP.

Wovon handelten die Anträge?

Mit den Anträgen verpassten die Räte dem Reglement den Feinschliff, wie es Judith Gähler (FDP) formulierte. Es folgte eine knapp dreistündige Debatte über die einzelnen Paragrafen des neuen Reglements. Ein Beispiel: Damien Campino (FDP) stellte den Antrag, die Beschränkung der Amtsdauer für Mitglieder der GPK und der Finanzkommission (Fiko) von zwei auf drei Amtsperioden zu heben. Damit Räte, die fachlich kompetent sind, länger in der Kommission bleiben können. Das neue Reglement schlug hingegen vor, dass die Fiko- und GPK-Mitglieder nach zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden nicht mehr in die gleiche Kommission gewählt werden können. Martin Fricker (SVP) wollte die Amtsdauerbegrenzung ganz aufheben. Gemeinden ohne Einwohnerrat hätten auch keine Amtsdauerbegrenzung für ihre Kommissionsmitglieder. Ruth Scheier (GLP) unterstützte den Antrag. Christian Wassmer (CVP) sprach sich gegen beide Anträge aus: «Ich will, dass sich die Leute wirklich in die Kommissionen einbringen und keine Sesselkleber sind.» Leo Scherer (WettiGrüen) unterstützte Wassmer: «Die Amtsdauerbegrenzung hat eine Kontrollfunktion, damit keine Betriebsblindheit entsteht.» Er stellte den Antrag, die Amtsdauer auf zehn Jahre festzulegen. Am Schluss mussten sich die Räte zwischen Scherers Antrag und dem der Begleitkommission entscheiden. Scherers Antrag siegte mit 24 zu 20 Stimmen. So ging die Diskussion weiter. Manche Anträge wurden angenommen. So etwa derjenige der GPK, die geplante Fragerunde am Schluss jeder Einwohnerratssitzung zu streichen. Fragen kann man jederzeit an den Gemeinderat oder die Kanzlei stellen, argumentierte die GPK. Andere wurden abgelehnt. Zum Beispiel der der SP, zu Beginn jeder Legislatur eine Einführungsveranstaltung für neue Einwohnerräte zu organisieren, damit diese wissen, wie es im Rat zu und her geht. Jede Fraktion sei selbst verantwortlich, dass ihre Mitglieder über dieses Wissen verfügen, begründeten die Antragsgegner.

Wie haben die Räte am Schluss entschieden?

Nach dreistündiger Diskussion stimmten alle anwesenden 44 Mitglieder für das revidierte Geschäftsreglement des Einwohnerrats. Es tritt mit der neuen Gemeindeordnung am 1. Januar 2022 in Kraft.

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