Der Flughafen Zürich will flexiblere Startzeiten

42 Einsprachen sind gegen das neue Betriebskonzept des Flughafens Zürich eingegangen. Acht Antworten dazu.

Um was geht es?

Der Flughafen Zürich aktualisiert sein Betriebskonzept. Deshalb hat er es dem Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) vorgelegt. Das Konzept beinhaltet zwei wesentliche Punkte: Erstens sollen die Abflugrouten ab der Piste 28 Richtung Westen, Süden und Osten früher getrennt werden. Die Ost-Route dreht wie bisher bei Regensdorf nach Süden ab. Die Routen Richtung Westen und Süden werden weiter geradeaus übers Furttal geführt.

Zweitens sollen Starts in Richtung Süden bei Bise geradeaus erfolgen. «Das ist das sicherste Verfahren», erklärt Urs Holderegger, Mediensprecher des BAZL, auf Anfrage. Weiter sollen Flugzeuge zwischen 6 und 7 Uhr sowie 21 und 22 Uhr flexibler starten können. Dies sagt Philipp Bircher, Mediensprecher des Flughafens, auf Anfrage. Die flexiblere Nutzung käme aber nicht einer ausgedehnteren Nutzung gleich. Sie diene dem Abbau von Verspätungen. Auch solle die Piste 28 neu für Starts ab 22 Uhr genutzt werden können.

Was heisst das konkret für das aargauer Limmattal?

«Flugzeuge mit Destinationen im Osten oder Süden fliegen nicht mehr über den Aargau, sondern drehen früher ab», erläutert Bircher. So gäbe es weniger Verspätungen.

Was ist bisher geschehen?

2018 hat der Flughafen das bisherige Konzept überarbeitet und das neue vorgestellt. Von Ende August bis Ende September 2018 lag es bereits öffentlich auf. Damals gingen mehrere Tausend Einsprachen ein. Auch Wettingen erhob Einspruch: «Die Optimierungsmassnahmen stellen eine Verschlechterung für die Bevölkerung dar», schrieb der Gemeinderat. Damals gab es mehrere Gesuche, die parallel liefen. Nun wurden sie zusammengelegt. Deshalb lag das Gesuch vom 9. September bis 8. Oktober ein zweites Mal öffentlich auf.

Welche Unterschiede gibt es zwischen den beiden Konzepten

Jenes von 2019 ist die aktualisierte Version: «Die Regelungsinhalte des BR 2017 bleiben die gleichen wie bei der Auflage 2018. Neu werden alle Grenzwerte ausgewiesen, inklusive der Lärmbelastung in der Nacht», heisst es in einem Bericht des BAZL.

Wie viele Einsprachen hat es dieses Mal gegeben?

42. 22 stammen von Gemeinden, 11 von Anwälten, 5 von Privaten, 4 von Fluglärmorganisationen. «Die Einsprachen von 2018 haben allerdings ihre Gültigkeit beibehalten», schreibt Holderegger. Die Einsprachen konzentrieren sich vor allem auf den Lärmschutz.

Welche Limmattaler Gemeinden oder Institutionen haben Einsprache erhoben?

Die Gemeinde Wettingen verzichtete in der zweiten Auflage auf eine Einsprache, da jene von 2018 noch gilt. Heuer wehren sich der Planungsverband Baden Regio sowie die Gemeinden Killwangen und Spreitenbach gegen die befürchtete stärkere Lärmbelastung: «Eine Doppelbelastung des Ostaargaus durch Flugbewegungen frühmorgens und spätabends lehnen wir ab, ebenso eine Ausdehnung der Flugbewegungen in der Nacht», gab Baden Regio in einer Medienmitteilung Ende September bekannt. Spreitenbach bläst ins selbe Horn: «Uns ist bewusst, der Flughafen muss Verspätungen abbauen. Die Startzeiten sollen aber nur morgens oder abends verlängert werden, nicht zu beiden Zeiten», erklärt Spreitenbachs Gemeindepräsident Valentin Schmid. Er weiss aber: «Mit dem neuen Konzept wird Spreitenbach entlastet.» Killwangens Gemeindeammann Werner Scherer befürchtet «negative Auswirkungen». Würenlos verzichtet aufgrund der Einsprache von Baden Regio auf eine eigene: «Wir sehen dies als effizientesten Weg, um das Thema zu vertreten», erklärt Gemeinderat Lukas Wopmann. Neuenhof hat ebenfalls 2018 eine Einsprache eingereicht. «Die Einsprache von Baden Regio hat mehr Gewicht. Deshalb unterlassen wir das dieses Jahr», sagt Gemeindeammann Susanne Voser.

Wie geht es nun weiter?

Die Einsprachefrist lief vor zwei Wochen ab. Nun sichtet das BAZL die Einwände. «Im Anschluss werden wir offene Fragen mit dem Flughafen klären», erklärt Holderegger. Es kann aber noch Jahre dauern, bis die Änderungen in Kraft treten.

Was kann eine Gemeinde noch tun, als Einsprache erheben?

Wenn das BAZL das Reglement genehmigt hat, können es die bisherigen Einsprecher einklagen. Das Bundesverwaltungsgericht muss darüber entscheiden. Sind eine oder mehrere involvierte Parteien nicht einverstanden mit dem Entscheid, kann er bis vor Bundesgericht weitergezogen werden.

Weitere Artikel zu «Spreitenbach», die sie interessieren könnten

Spreitenbach17.04.2024

Wenn Verstand und Herz sich streiten

Spreitenbach17.04.2024

Verstopfte Leitungen

Abfälle, die in die Toilette geworfen und so ins ­Abwasser gespült werden, sorgen regelmässig für ­Verstopfungen.
Spreitenbach17.04.2024

Nach acht Jahren Pause wird in Spreitenbach ­wieder Theater gespielt. Die Theatergesellschaft (TGS) führt in der Turn­halle Boo­stock die witzige Komödie «E…