Die Abstimmung über das Budget an findet an der Sommergmeind statt

Der Kanton hat dem Antrag des Gemeinderats stattgegeben: Die Killwangener stimmen an der Sommergmeind vom 15. Juni über das abgelehnte Budget ab.

Killwangens Gemeindeammann Werner Scherer (links) mit Spreitenbachs Gemeindepräsident Valentin Schmid. Archiv
Killwangens Gemeindeammann Werner Scherer (links) mit Spreitenbachs Gemeindepräsident Valentin Schmid. Archiv

Am 9. Februar haben die Einwohnerinnen und Einwohner von Killwangen das Budget an der Referendumsabstimmung mit 192 Nein- gegen 191 Ja-Stimmen abgelehnt. Gemeinderat und Finanzkommission sind verpflichtet, das Budget zu überprüfen. Dieses muss dem Stimmvolk innerhalb von 60 Tagen nach Ablehnung nochmals unterbreitet werden. Deshalb war geplant, im April eine ausserordentliche Gemeindeversammlung durchzuführen. Daraus wird nun nichts. Aufgrund des durch den Bundesrat verhängten Versammlungsverbots bis mindestens 19. April dürfen auch keine Gemeindeversammlungen durchgeführt werden. 

Am 16. März hat der Gemeinderat Killwangen deshalb eine Fristerstreckung beim Kanton eingereicht. Am 20. März hat der Kanton diese bis zum 15. Juni erstreckt. Weiter teilte der Kanton in seinem Schreiben an den Gemeinderat mit, dass «seitens des Kantons Alternativen zur Beschlussfassung an der Gemeindeversammlung geprüft werden». Der Gemeinderat werde informiert, sobald es diesbezüglich Neuigkeiten gibt. 
Wäre es auch möglich, das Stimmvolk nochmals an der Urne darüber abstimmen zu lassen? «Nein, das ist nach geltendem Recht nicht möglich», sagt Gemeindeammann Werner Scherer.
Am Vorbereiten für Abstimmung an ordentlicher Sommergmeind

«Wir bereiten nun alles vor, damit an der ordentlichen Gemeindeversammlung am 15. Juni darüber abgestimmt werden kann», sagt Scherer auf Anfrage. Denn selbst wenn das Versammlungsverbot vom Bundesrat nach dem 19. April aufgehoben würde, hätte eine Durchführung im April nicht gereicht, so Scherer: «Das müssten wir bereits jetzt wissen, um die Abstimmungsunterlagen rechtzeitig drucken und verschicken zu können.» Auch eine Aktenauflage sei in der momentanen Lage nicht durchführbar. «Und kurz vor der ordentlichen Gemeindeversammlung eine ausserordentliche durchzuführen, verursacht nur unnötige Kosten und ist mit dem Risiko behaftet, dass sie bei einer Verlängerung des Versammlungsverbots wieder abgesagt werden muss.»

Killwangen bleibt weiterhin ohne rechtskräftiges Budget

Killwangen hat also weiterhin kein rechtskräftiges Budget. Es dürfen nur die für den Verwaltungs- und Schulbetrieb absolut notwendigen Ausgaben getätigt werden. Probleme habe es deswegen bisher keine gegeben, sagt Scherer: «Einzig die Kosten fürs Skilager konnten wir nicht übernehmen. Wir haben aber eine Person gefunden, die den Betrag vorfinanziert hat», so Scherer.
Sollten die Killwangenerinnen und Killwangener an der Sommergmeind das überarbeitete Budget erneut ablehnen, müsste der Regierungsrat über das Budget befinden – so wie in der Gemeinde Wettingen. 

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