Gemeinderat sagt: «Ein Nein würde höhere Kosten verursachen»

Am 1. März stimmen die Killwangener über zwei Referenden ab. Im Interview bezieht Gemeinderat Markus Schmid (CVP) Stellung.

In zehn Tagen hat der Souverän in Killwangen nochmals das Wort. Und zwar zu Entscheidungen, die er an der Wintergmeind bereits gefällt hat und gegen die Referenden ergriffen worden sind. Es betrifft die Anpassung des Leistungspensums auf der Finanzverwaltung um 40 Prozent und die im Budget vorgesehene Lohnerhöhung um 1 Prozent. Zudem wollen die Referendumsführer, dass die Abfallgebühren gesenkt werden und die Abfallbewirtschaftung kostenneutral ist. Die Referenden haben in der Bevölkerung breite Unterstützung erhalten: Rund 350 Personen unterzeichneten die beiden Vorstösse. Im nachfolgenden Interview nimmt Markus Schmid, Gemeinderat und Vorsteher des Ressorts Finanzen, zu den Referenden Stellung. Die Referendumsführer wollten ihre Position explizit nicht in diesem Gefäss, sondern im untenstehenden Beitrag veröffentlichen.

Traktandum 2, Erhöhung des Leistungspensums der Abteilung Finanzen um 40 Prozent: Was sind die Gründe des Gemeinderats für die Erhöhung des Leistungspensums? Markus Schmid, Gemeinderat mit Ressort Finanzen: Der Antrag zur Erhöhung des Leistungspensums um 40 Prozent basiert auf einer detaillierten Verwaltungsanalyse einer externen Beraterfirma. Es wurde auch die Einwohnerzunahme der nächsten 2 bis 3 Jahre berücksichtigt.

Der Leiter Finanzen hat ein sehr breites Aufgabengebiet. Wichtige Aufgaben, welche für die finanzielle Führung der Gemeinde von wichtiger Bedeutung sind, können nur teilweise bewältigt werden. Dazu gehören zum Beispiel die Finanzplanung, internes Kontrollsystem, Kostenreporting und Forecast, Unterstützung des Gemeinderates in Finanzbelangen, Aufgaben zur Verschuldungsbekämpfung. Alles Aufgaben, die von der Finanzaufsicht des Kantons vorgegeben werden.

Die Erhöhung des Leistungspensums (Sachbearbeiterstelle, 20 Prozent fix und 20 Prozent für temporäre Einsätze) wird jährliche Kosten von 15000 bis maximal 30000 Franken verursachen, was für den zu erwartenden Mehrwert in finanzieller Kontrolle und Führung nötig und gerechtfertigt ist. Die Finanzkommission unterstützt den Antrag.

Ein Nein an der Urne würde mit Sicherheit höhere Kosten verursachen. Die Überzeiten des Leiters Finanzen werden teurer sein als eine Teilzeitanstellung. Bei den Aufgaben müssten Prioritäten strikt gesetzt werden und eventuell Nebenaufgaben (z.B. die Rechnungsführung sämtlicher Werke und der Röm.-kath. Kirchgemeinde) ausgelagert werden. Finanziell ist die Erhöhung des Leistungspensums die attraktivere Lösung als die Auslagerung der Nebenaufgaben, welche gut entschädigt werden und dadurch einen finanziellen Vorteil für die Gemeinde bringen.

Traktandum 8, Budget mit 1 Prozent Lohnerhöhung für das Personal: Was spricht gemäss Gemeinderat für die Lohnerhöhung? Während des Budgetprozesses wurden bereits grosse Einsparungen in allen Bereichen getroffen, sodass bei gleichem Steuerfuss ein Ertragsüberschuss geplant werden konnte. Die Finanzkommission bestätigte in ihrem Bericht an der Gemeindeversammlung den Sparwillen des Gemeinderates.

Auch in finanziell herausfordernden Zeiten soll engagiertes Gemeindepersonal für gute Leistungen honoriert werden. Neben der Sicherstellung von effizienten Arbeitsabläufen leistet die Verwaltung einen wesentlichen Beitrag zur Budget- und Kostenkontrolle. Die letzten Rechnungsabschlüsse bestätigen dies. Dort, wo Einfluss genommen werden konnte, wurden die Budgets eingehalten. Bei den Lohnerhöhungen orientiert sich der Gemeinderat an den Richtlinien des Kantons, welcher 1 Prozent vorsieht. Betroffen davon sind ebenfalls die Lehrpersonen, ihre Kostenanteile werden vom Kanton auf die Gemeinde überwälzt. Sofern bewilligt, würden die Anpassungen nach dem Leistungsprinzip erfolgen. Der Gemeinderat hat selten den budgetierten Betrag ausgeschöpft.

Eine Erhöhung von 1 Prozent entspricht jährlichen Kosten von 8000 Franken, welche im Gesamtrahmen tragbar, aber als Grund für die Blockierung des Gesamtbudgets unverhältnismässig sind.

Traktandum 8, Abfallgebühr: Der Gemeinderat spricht sich gegen die Reduktion der Abfallgebühren aus. Was sind die die Gründe? Es ist richtig, dass die Abfallbewirtschaftung per Ende 2019 ein Guthaben von rund 220000 Franken ausweist und keine grösseren Investitionen geplant sind. Eine Reduktion der Gebühren könnte in Betracht gezogen werden. Vor und an der letzten Gemeindeversammlung wurde proaktiv kommuniziert, dass im Laufe der nächsten Monate die Finanzplanungen sämtlicher Eigenwirtschaftsbetriebe überprüft werden. Daraus resultierende Anpassungen möchte der Gemeinderat faktenbasiert beantragen und geht daher nach einem anderen Zeitplan vor. Eine Rückweisung des Gesamtbudgets ist aufgrund der ähnlichen Ansichten nicht notwendig.

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