Unruhe wegen Leinenpflicht

Die vom Gemeinderat beschlossene Leinenpflicht im Wettinger Siedlungsgebiet stösst auf Widerstand.

Leinenpflicht würde Beschnuppern beim freien Spiel verhindern.Foto: Archiv/wal
Leinenpflicht würde Beschnuppern beim freien Spiel verhindern.Foto: Archiv/wal

Bis am 21. Februar kann gegen die vom Gemeinderat beschlossene Änderung im Polizeireglement Einsprache erhoben werden. «Es gab bereits vereinzelte Eingaben», sagt Gemeindeschreiber Urs Blickenstorfer auf Anfrage.

Auch die aufgrund der Gesetzesänderung gegründete IG Hundehalter Wettingen hat angekündigt, eine Einsprache einzureichen. «Das neue Gesetz erscheint uns unverhältnismässig und lässt keine Ausnahmen zu», sagt Leonardo Curcuruto. Er ist der Gründer der IG Hundehalter, die mittlerweile knapp 20 Mitglieder hat. Curcuruto bemängelt, dass Hundehalter ihre Vierbeiner nur noch am Rande des Siedlungsgebietes frei laufen lassen könnten und damit eine artgerechte Haltung im Alltag nicht mehr möglich wäre.

Um der Einsprache mehr Gewicht zu geben, will die Interessengemeinschaft parallel zur Eingabe der Einsprache auch Unterschriften gegen die Gesetzesänderung sammeln und nachreichen. Die IG fordert den Gemeinderat auf, innerhalb des Siedlungsgebietes Ausnahmen für die Leinenpflicht zu machen oder alternativ eine Hundezone einzurichten. Zudem fordert sie Nachbesserung der Siedlungsgrenze und eine Senkung der Hundesteuer, da der Reinigungsaufwand der Verkotung innerhalb des Siedlungsgebietes sinken würde.

Blickenstorfer schliesst nicht aus, dass aufgrund der Leinenpflicht die Verkotung abnehmen werde. Er weist aber darauf hin, dass die Gesetzesänderung zum Ziel habe, die Bevölkerung vor frei laufenden Hunden zu beschützen. «Wir erhielten immer wieder Reklamationen von Einwohnern, die durch frei laufende Hunde erschreckt wurden oder sich durch sie bedroht fühlten.» Zudem diene die Leinenpflicht innerhalb des Siedlungsgebietes auch der Sicherheit des Tieres.

Wer sich nicht an das Gesetz hält, wird mit einer Busse von 100 Franken bestraft. Zusätzliche Massnahmen, wie beispielsweise Infotafeln, um gerade auswärtige Hundehalter auf die Leinenpflicht aufmerksam zu machen, sind nicht geplant. «Man setzt voraus, dass die geltenden Gesetze bekannt sind», so Blickenstorfer, der die Einsprachefrist abwartet und die Einsprachen danach prüft. Keine Unterstützung dürfte die IG vom Vorstand und den Vereinsmitgliedern des Vereins Hundesport Tägerhard Wettingen zu erwarten haben. «Bevor wir die Gesetzesänderung erlassen haben, wurde ihre Meinung abgeholt. Sie unterstützen die Einführung einer flächendeckenden Leinenpflicht im Siedlungsgebiet Wettingen», so Blickenstorfer.

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