Kaminfeger angeklagt wegen Rauch im Haus: Der Kläger ist bis heute unbekannt

Im Haus des Kaminfegers Jürg Lüdi in Killwangen hat sich Rauch entwickelt. Das führte zu Reklamationen. Die Gemeinde ging der Klage nach und liess die Asche untersuchen. Obwohl keine Auffälligkeiten gefunden wurden, erfuhr Lüdi nie, wer ihn angeklagt hat.

An der Steinbruchstrasse<em> kam es zu Rauchemissionen, Aschenproben ergaben keine Auffälligkeiten.Melanie Bär</em>

An der Steinbruchstrasse<em> kam es zu Rauchemissionen, Aschenproben ergaben keine Auffälligkeiten.Melanie Bär</em>

Kachelofen <em>von Jürg Lüdi.zVg</em>

Kachelofen <em>von Jürg Lüdi.zVg</em>

Im November 2016 bekam Jürg Lüdi Post von der Gemeinde Killwangen. Darin wurde ihm mitgeteilt, dass eine Klage wegen Rauchemissionen eingegangen sei und er die Holzfeuerungskontrolle in seinem Haus an der Steinbruchstrasse in Killwangen nicht mehr selber durchführen dürfe.

Stattdessen müsse er die Kontrolle durch den amtlichen Feuerungskontrolleur prüfen lassen. Bisher hat Lüdi, der in den Kantonen Zug und Zürich als selbstständiger Kaminfeger tätig ist, die Kontrollen selber durchgeführt und hatte auch eine Bewilligung dafür.

Kaminfeger aus Nachbargemeinde findet keine Mängel

«Ich war mir sicher, dass es sich um eine Fehlanzeige handelt, da ich ausschliesslich naturbelassenes, getrocknetes Holz verfeuere», sagt Lüdi. Er sei deshalb auch gerne bereit gewesen, die Holzfeuerungskontrolle durch einen anderen Kaminfeger durchführen zu lassen.

Lüdi beauftragte dafür den in Spreitenbach und Würenlos tätigen amtlichen Feuerungskontrolleur Roland Frei. Dieser bestätigte Ende November 2016 im Kontrollrapport, der der «Limmatwelle» vorliegt, ein einwandfreies Russbild, das keinen Grund für Reklamationen gebe.

Die Gemeinde nahm den Bericht zur Kenntnis. Sie teilte Jürg Lüdi mit, dass bei erneuten Reklamationen der amtlich gewählte Kaminfeger der Gemeinde, Daniel Knöpfel, befugt sei, unangemeldete Kontrollen durchzuführen, denn es sei bei Lüdi keine Aschenprobe erhoben worden.

Nach einem Jahr erneute Klage

Mehr als Ein Jahr lang kehrte danach Ruhe ein. Erst als im März 2018 Polizisten in Begleitung von Kaminfeger Knöpfel unangemeldet vor Lüdis Haustür standen, um eine Aschenprobe zu entnehmen, nahm die Sache ihren weiteren Lauf.

Denn schon wieder habe sich die Klägerschaft am Schalter der Gemeinde gemeldet und Fotos vorgelegt, auf denen abgebildet war, wie schwarzer Rauch aus dem Kamin von Jürg Lüdis Haus zieht, sagt Gemeindeschreiberin Sandra Spring.

Doch auch die Kantonschemiker, die die entnommene Aschenprobe untersuchten, fanden keine Beanstandungen. Sie bezeichneten die Probe als konform und schrieben im Bericht: «Die visuelle Beurteilung zeigte keine Auffälligkeiten.»

Zu Unrecht verdächtigt

«Darüber wurde ich aber erst informiert, als ich selber bei Kaminfeger Knöpfel nachfragte und anschliessend bei der Gemeinde den Bericht verlangte», sagt Lüdi. Er beanstandet das Vorgehen der Gemeinde, stört sich daran, zu Unrecht verdächtigt worden zu sein.

Er verlangte von der Gemeinde, ihm zu versichern, dass der Fall abgeschlossen sei. Das tat die Gemeinde denn auch und bestätigte in einem Schreiben im Mai 2018, dass keine Unregelmässigkeiten in der Aschenprobe festgestellt worden seien.

Auch würden keine weiteren Kontrollen mehr stattfinden. «Das teilten wir auch der Klägerschaft mit, die einen Teil der Kosten für die Aschenprobe übernehmen musste», so Spring.

Anonymität des Klägers aufheben

Doch damit ist Lüdi nicht zufrieden. Er bat den Gemeinderat, dass die Anonymität der klagenden Partei «aufgrund der grundlosen Beschuldigung» aufgehoben werde und ein klärendes Gespräch mit allen Beteiligten geführt werde.

Das tat der Gemeinderat nicht. Mit der Begründung, dass der Fall abgeschlossen sei und auch keine Fehlanzeige zur Überprüfung geführt habe, weil Fotos der Rauchbildung vorliegen.

Weiter schrieb er, dass es im Aufgabenbereich der Behörde liege, Hinweisen und Reklamationen aus der Bevölkerung in Bezug auf die Feuerungskontrollen nachzugehen und Kontrollen anzuordnen. Die daraus resultierenden Unannehmlichkeiten seien leider unumgänglich.

Geschädigter Ruf aufgrund der Klage

Stattdessen lud er Jürg Lüdi zu einem klärenden Gespräch ein, das Anfang August stattgefunden hat. «Wir einigten uns mit Jürg Lüdi, dass wir in einem Flugblatt und in den Gemeinderatsnachrichten vor der Heizperiode darüber informieren werden, dass es bei Feuerung mit Holz zu Rauchentwicklungen kommen kann», so Gemeindeammann Werner Scherer.

Auch das Gemeindepersonal sei instruiert worden, dies bei allfälligen Anfragen am Schalter so mitzuteilen.

«Für mich bleibt trotzdem ein geschädigter Ruf und Misstrauen gegenüber der Nachbarschaft zurück, da ich nicht weiss, wer der anonyme Kläger ist», resümiert Jürg Lüdi, der die Feuerungskontrolle bei sich zu Hause mittlerweile wieder selber durchführen darf.

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